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AirWürttemberg Regelwerk

AirWürttemberg Regelwerk

Das AirWürttemberg Regelwerk bildet die verbindliche Grundlage für die Mitgliedschaft und Teilnahme an unserer virtuellen Airline.

Es regelt das gemeinsame Verhalten innerhalb unserer Community sowie wichtige Vorgaben für den Flugbetrieb, die Nutzung von FS Airlines und VATSIM sowie die Durchführung von Type Ratings.

Mit der Mitgliedschaft bei AirWürttemberg erkennen alle Mitglieder die nachfolgenden Regeln und Richtlinien an.

Hinweis: Dieses Regelwerk wird zentral auf dieser Seite gepflegt. Einzelne Bestimmungen können zur besseren Orientierung auch in anderen Bereichen der Knowledge Base aufgegriffen oder verlinkt werden. Maßgeblich ist jedoch stets die hier veröffentlichte Fassung.


§1 Allgemeine Grundsätze

AirWürttemberg ist eine virtuelle Airline, die allen Mitgliedern ein freundliches, respektvolles und professionelles Umfeld bietet.

Die Einhaltung der nachfolgenden Regeln ist für alle Mitglieder verbindlich und bildet die Grundlage für ein harmonisches Miteinander sowie einen geregelten und zuverlässigen Betrieb unserer virtuellen Airline.

Von allen Mitgliedern wird erwartet, dass sie AirWürttemberg innerhalb der Community sowie gegenüber anderen Piloten, virtuellen Airlines und Netzwerken angemessen und respektvoll vertreten.


§2 Discord-Regeln

Unsere Discord-Community ist ein zentraler Bestandteil von AirWürttemberg und dient der Kommunikation, dem gegenseitigen Austausch sowie der Organisation gemeinsamer Flüge und Aktivitäten.

Für ein angenehmes und respektvolles Miteinander gelten folgende Regeln:

2.1 Respektvoller Umgang

Jedes Mitglied hat das Recht, respektvoll behandelt zu werden.

Beleidigungen, Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Mobbing oder vergleichbares Verhalten werden innerhalb unserer Community nicht toleriert.

2.2 Gesprächskultur

Ein wichtiger Grundsatz unserer Kommunikation ist, andere Mitglieder ausreden zu lassen.

Unterbrechungen, dauerhaftes Hereinreden oder das absichtliche Übergehen anderer Gesprächsteilnehmer sind zu unterlassen.

Gerade in Sprachkanälen soll darauf geachtet werden, dass eine angenehme und geordnete Kommunikation möglich bleibt.

2.3 Werbung

Werbung für andere virtuelle Airlines, Produkte, Dienstleistungen oder persönliche Projekte ist auf dem AirWürttemberg Discord-Server grundsätzlich nicht gestattet.

Nicht genehmigte Werbung kann zum Ausschluss aus der Community führen.

2.4 Vertraulichkeit und Datenschutz

Persönliche Informationen sowie private Gespräche anderer Mitglieder sind vertraulich zu behandeln.

Das Veröffentlichen oder Weitergeben privater Nachrichten, personenbezogener Daten oder anderer vertraulicher Inhalte ohne Zustimmung der betroffenen Person ist untersagt.

2.5 Spam

Wiederholtes Posten gleicher oder ähnlicher Nachrichten, übermäßiger Nachrichtenversand sowie das unnötige Erwähnen oder Pingen von Mitgliedern, Moderatoren oder anderen Verantwortlichen ist zu unterlassen.

2.6 Discord-Nutzungsrichtlinien

Alle Mitglieder sind verpflichtet, zusätzlich die geltenden Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien von Discord einzuhalten.

Verstöße gegen diese Richtlinien können entsprechende Maßnahmen innerhalb der AirWürttemberg-Community nach sich ziehen.


§3 FS Airlines-Regeln

Für die Durchführung und Aufzeichnung unserer virtuellen Flüge nutzen wir FS Airlines.

Alle Piloten sind verpflichtet, ihre Flüge verantwortungsvoll und entsprechend den geltenden AirWürttemberg-Standards durchzuführen.

3.1 Mindestbewertung

Piloten, die drei Flüge hintereinander mit einer Bewertung von unter 100 % absolvieren, müssen ein erneutes Type Rating für das betreffende Flugzeug durchführen.

Ziel dieser Regelung ist es, mögliche Schwierigkeiten zu erkennen, die Fähigkeiten des Piloten zu verbessern und eine konstant hohe Qualität unserer Flüge sicherzustellen.

3.2 Flugplanung und Durchführung

Alle Flüge müssen ordnungsgemäß und möglichst realitätsnah geplant und durchgeführt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • eine angemessene Flug- und Routenplanung,
  • eine korrekte Treibstoffplanung,
  • die Berücksichtigung der aktuellen Wetterbedingungen,
  • sowie die ordnungsgemäße Durchführung des geplanten Fluges.

3.3 Flugsicherheit

Während des gesamten Fluges ist auf eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung zu achten.

Unfälle, vermeidbare Zwischenfälle, harte Landungen oder andere Ereignisse, die zu einer Abwertung des Fluges führen können, sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

3.4 Nutzung freigeschalteter Flugzeuge

Piloten dürfen ausschließlich Flugzeuge verwenden, für die sie über ein gültiges Type Rating bzw. die entsprechende Berechtigung verfügen.

Die Nutzung eines Flugzeugtyps ohne die erforderliche Freigabe ist nicht gestattet.

3.5 Berichterstattung von Zwischenfällen

Besondere Zwischenfälle oder Auffälligkeiten während eines Fluges sind den zuständigen Verantwortlichen von AirWürttemberg zu melden.

Dadurch können mögliche Fehler analysiert und Maßnahmen getroffen werden, um vergleichbare Situationen zukünftig zu vermeiden.

3.6 Finanzverantwortung

Piloten tragen mit ihren Flügen Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung unserer virtuellen Airline.

Flüge sind daher so zu planen und durchzuführen, dass unnötige finanzielle Verluste für AirWürttemberg vermieden werden.

Dazu gehören insbesondere eine angemessene Treibstoffplanung sowie die Vermeidung unnötiger Strafen aufgrund von Regelverstößen.

3.7 Aktive Teilnahme

Mitglieder, die länger als 60 Tage inaktiv sind und ihre Abwesenheit nicht vorher angekündigt haben, werden zunächst von AirWürttemberg kontaktiert.

Bleibt die Kontaktaufnahme erfolglos, kann dies zur Entfernung aus der Airline führen.

Hinweis: Solltest du für einen längeren Zeitraum nicht aktiv am Flugbetrieb teilnehmen können, informiere bitte rechtzeitig das Management.

3.8 Einhaltung der AirWürttemberg-Standards

Alle Mitglieder sind verpflichtet, die für AirWürttemberg geltenden Flugstandards und Verfahren einzuhalten.

Damit möchten wir eine einheitliche Qualität und ein möglichst realistisches Flugerlebnis innerhalb unserer virtuellen Airline gewährleisten.


§4 VATSIM-Regeln

Für Flüge von AirWürttemberg im VATSIM-Netzwerk gelten zusätzlich die folgenden Regelungen.

Sie dienen dazu, einen professionellen Auftritt unserer virtuellen Airline sicherzustellen und die geltenden Vorgaben des VATSIM-Netzwerks einzuhalten.

4.1 Callsign-Nutzung

Das ICAO-Kürzel von AirWürttemberg lautet:

WTB

Für Flüge auf VATSIM wird grundsätzlich ein Callsign nach folgendem Schema verwendet:

WTBxxx

Jeder Pilot sollte ein eigenes festes Callsign verwenden, das sich möglichst nicht mit den Callsigns anderer AirWürttemberg-Piloten überschneidet.

Dies hilft dabei, Verwechslungen zu vermeiden und eine eindeutige Zuordnung im virtuellen Luftraum sicherzustellen.

4.2 Zertifizierung erforderlich

Das AirWürttemberg Callsign WTB darf nur von Piloten verwendet werden, die zuvor die entsprechende VATSIM-Zertifizierung durch einen CEO oder Regionalleiter von AirWürttemberg erhalten haben.

Die Zertifizierung soll sicherstellen, dass der Pilot mit den grundlegenden Regeln und Verfahren auf VATSIM vertraut ist und AirWürttemberg entsprechend repräsentieren kann.

4.3 ICAO und Callsign

Das offizielle ICAO-Kürzel von AirWürttemberg lautet:

WTB

Das dazugehörige gesprochene Callsign lautet:

Emberg

Beispiel:

WTB26J → „Emberg 26J“

Das Callsign ist entsprechend zu verwenden, um AirWürttemberg innerhalb des VATSIM-Netzwerks eindeutig zu repräsentieren.

4.4 Einhaltung der VATSIM-Regeln

Alle Piloten sind verpflichtet, die geltenden Regeln und Verfahren von VATSIM einzuhalten.

Dazu gehören insbesondere:

  • ordnungsgemäße Funkkommunikation,
  • Befolgung der Anweisungen der Flugsicherung (ATC),
  • angemessenes Verhalten in kontrollierten und unkontrollierten Lufträumen,
  • sowie die Einhaltung der jeweils geltenden VATSIM-Regelungen.

4.5 Verhalten im virtuellen Luftraum

Ein professionelles und respektvolles Verhalten gegenüber anderen VATSIM-Piloten und Fluglotsen ist verpflichtend.

Dazu gehören insbesondere eine angemessene Funkdisziplin sowie das Vermeiden unnötiger Störungen des virtuellen Flugverkehrs.

4.6 Berichterstattung von Vorfällen

Vorfälle oder Konflikte auf VATSIM, die AirWürttemberg oder eines unserer Mitglieder betreffen, sind einem CEO oder Regionalleiter zu melden.

Dadurch kann AirWürttemberg den jeweiligen Vorfall nachvollziehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten.


§5 Verstöße und Sanktionen

Verstöße gegen das AirWürttemberg Regelwerk können entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen.

Die Art der Maßnahme richtet sich insbesondere nach Art, Schwere und Häufigkeit des Verstoßes.

5.1 Verwarnung

Bei geringfügigen Verstößen kann zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Wiederholte Verstöße können zu weiterführenden Maßnahmen führen.

5.2 Zeitlich begrenzte Sperre

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann eine zeitlich begrenzte Sperre ausgesprochen werden.

Während dieser Zeit kann dem betreffenden Mitglied die Teilnahme an bestimmten oder allen Aktivitäten von AirWürttemberg untersagt werden.

5.3 Ausschluss

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen, die die Community, den Betrieb oder das Ansehen von AirWürttemberg gefährden, kann das betreffende Mitglied dauerhaft aus der virtuellen Airline ausgeschlossen werden.

Hinweis: Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls und der Schwere des Verstoßes getroffen.


§6 Type Rating Regeln

Um die Qualität, Professionalität und Sicherheit der Flüge bei AirWürttemberg sicherzustellen, gelten für die Durchführung von Type Ratings die folgenden Regelungen.

6.1 Reihenfolge der Type Ratings

Das erste Type Rating muss auf einem Flugzeug der Kategorie Single oder Multi Engine Propeller durchgeführt werden.

Type Ratings für Airliner können erst nach mindestens 10 absolvierten Flügen mit 100% durchgeführt werden.

6.2 Prüfungsumfang nach Flugzeugklasse

Der Umfang eines Type Ratings richtet sich nach der jeweiligen Flugzeugklasse.

Leichtflugzeuge – TOW unter 7 Tonnen

Für Flugzeuge mit einem TOW unter 7 Tonnen gelten folgende Anforderungen:

  • Eine Platzrunde ist für die Abnahme ausreichend.
  • Der Flug muss nicht zwingend in Echtzeit durchgeführt werden. Beispielsweise kann ein Abendflug auf Tageszeit umgestellt werden.
  • Das Flugzeug muss im Zustand Cold & Dark gestartet werden.

Airliner und Flugzeuge über 7 Tonnen TOW

Für Airliner und Flugzeuge mit einem TOW über 7 Tonnen gelten erweiterte Anforderungen:

  • Es muss ein vollständiger Flug durchgeführt werden.
  • Eine realistische Flug- und Treibstoffplanung mit SimBrief ist erforderlich.
  • Die aktuellen Wetterbedingungen müssen berücksichtigt werden.
  • Echtzeit-Wetter muss aktiviert sein.
  • Die Verwendung einer Autoland-Funktion führt automatisch zum Nichtbestehen des Type Ratings.
  • Die MCDU muss vollständig inklusive aller erforderlichen Performance-Daten eingerichtet sein.
  • Das Flugzeug muss im Zustand Cold & Dark gestartet werden.

6.3 Bestehen, Wiederholung und Sperrfristen

Wird ein Type Rating nicht bestanden, kann nach einem Tag ein erneuter Antrag für dasselbe Flugzeugmuster gestellt werden.

Wird auch die Wiederholung nicht bestanden, gilt eine Sperrfrist von 14 Tagen.

Diese Zeit soll genutzt werden, um die bei der Prüfung festgestellten Schwächen gezielt zu trainieren und sich auf einen erneuten Versuch vorzubereiten.

6.4 Organisation und Ablauf

Der zuständige Prüfer muss während des gesamten Type-Rating-Fluges anwesend sein.

Die Abnahme erfolgt über eine Bildschirmübertragung auf Discord.

Wird ein Type Rating nicht bestanden, sind die festgestellten Fehler entsprechend in der dafür vorgesehenen Type-Rating-Übersicht zu dokumentieren.

Pro Flugzeugmuster darf immer nur ein aktiver Type-Rating-Antrag gestellt werden. Mehrere gleichzeitige Anträge für dasselbe Flugzeugmuster werden nicht berücksichtigt.


§7 Schlussbestimmungen

AirWürttemberg lebt von der aktiven und engagierten Teilnahme seiner Mitglieder.

Dieses Regelwerk soll dazu beitragen, ein positives und respektvolles Umfeld zu schaffen und gleichzeitig einen zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Betrieb unserer virtuellen Airline zu gewährleisten.

Wir danken allen Mitgliedern für ihre Unterstützung, ihr Engagement und die Einhaltung unserer gemeinsamen Regeln und freuen uns auf viele erfolgreiche Flüge.

Mindestalter

Für die Teilnahme bei AirWürttemberg gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.

✈️ Gemeinsam für einen professionellen und respektvollen Flugbetrieb
Mit der Einhaltung dieses Regelwerks trägt jedes Mitglied dazu bei, dass AirWürttemberg eine freundliche, aktive und professionelle Community bleibt.